Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Sondervorschrift fr die Verpackung B 12:
Fr die UN-Nummer 2907 mssen die IBC den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen. IBC, die den Prfkriterien fr die Verpackungsgruppe I entsprechen, drfen nicht verwendet werden.